Abteilung für kirchliche Außenbeziehungen
des Moskauer Patriarchats
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Das Ministerium für Kultur der Ukraine hat den Lehrkräften und Studenten der Kiewer Geistlichen Akademie offiziell den Zutritt zum Kiewer Höhlenkloster verboten
Eine solche Verordnung hat das Ministerium in dem Brief geschickt, der vom stellvertretenden Minister des Ministeriums für Kultur Rostislaw Karandeew unterschrieben wurde.
Seit dem Moment der einseitigen Aufkündigung des Auftrags des Staates mit dem Kiewer Höhlenkloster im März dieses Jahres wendete sich der Rektor der Kiewer Geistlichen Akademie Erzbischof Silvester mehrmals an verschiedene Instanzen mit dem Ruf, die Schließung der Kiewer geistlichen Schulen nicht zuzulassen.
Trotzdem, als am 11. August das Schutzgebiet allen Gästen den Zutritt auf dem Territorium des Unterklosters verbot, wurde auch der Zutritt zu den Lehrgebäuden der Akademie für alle Lehrkräfte, Studenten und Mitarbeiter verboten.
Der Pressedienst der Akademie berichtet, dass an demselben Tag der Rektor “den Brief dem Ministerium für Kultur und Informationspolitik der Ukraine, dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine und dem Staatsdienst für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit mit der historischen Begründung der rechtlichen Beziehungen des Komitees für Städtebau und Architektur und des Schutzgebiets und mit der Bitte, die Möglichkeit des unbehirderten Zutritts zu den Lehrgebäuden der Kiewer Geistlichen Akademie für Studenten, Lehrkräfte und Mitarbeiter zu erwägen.”
Zur Beantwortung hat der stellvertretende Minister für Kultur R. Karandeew der Akademie den Brief des Schutzgebiets vom 17.08.2023 gesendet, wo die Lehrkräfte, Studenten und Mitarbeiter der Kiewer geistlichen Schulen als Gäste des Klosters gelten, deshalb ist der Zutritt zum Territorium des Klosters und den Lehrgebäuden der Akademie ihnen verboten.
Am 19. August hat die Kiewer Geistliche Akademie diesen Adressaten noch einen Brief gesendet, wo es auf die Rechtswidrigkeit hingewiesen wurde, die Lehrkräfte, Studenten und Mitarbeiter als Gäste des Klosters zu gelten und wo es eine neue Bitte gab, den freien Zutritt zu den Lehrgebäuden der Kiewer geistlichen Schulen für sie zu gewähren.
“Aber darauf hat das Ministerium für Kultur den Brief gesendet, dass ihre Position unabänderlich bleibt- die Lehrkräfte, Studenten und Mitarbeiter der Kiewer geistlichen Schulen gelten als die Gäste des Klosters, deshalb ist der Zutritt zum Territorium des Klosters und der Lehrgebäude der Akademie für sie verboten”, wird im Pressedienst der Akademie berichtet.